Erstellung von Abschlüssen (Bilanz, GuV, Anhang, Bilanzbericht usw.)  
   

Der Jahresabschluss kann nach den handelsrechtlichen (HGB) und den steuerlichen Vorschriften aufgestellt werden. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Leistungen:

Die Erstellung ...

  • der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • der Eröffnungsbilanz
  • des Jahresabschlusses mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang
  • des Jahresabschlusses mit einer Plausibililätsbeurteilung ( § 18 KWG )
  • eines Zwischenabschlusses
  • einer Auseinandersetzungsbilanz
  • einer Liquidationsbilanz
  • eines Erläuterungsberichtes

 

Muhammed Öztürk

Steuerberater
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